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Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht

Als Strafverteidiger bin ich auf das Steuerstrafrecht spezialisiert. Den Schwerpunkt meiner Tätigkeit bildet die Verteidigung gegen den Vorwurf der Steuerhinterziehung.

Ich helfe Ihnen insbesondere im Falle einer

 

Meine Expertise umfasst insbesondere

  • die Verteidigung gegenüber den Ermittlungsbehörden im Steuerstrafverfahren (Steuerfahndung, Bußgeld- und Strafsachenstelle, Zollfahndung, Hauptzollamt, Staatsanwaltschaft) wegen des Vowurfs einer Steuerstraftat (insbesondere der Steuerhinterziehung),
  • die Verteidigung vor den Strafgerichten, also dem Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht und Bundesgerichtshof,
  • die Verteidigung im Steuerordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Vorwurfs der leichtfertigen Steuerverkürzung, Steuergefährdung, Schädigung des Umsatzsteueraufkommens etc.,
  • die Vertretung im Besteuerungsverfahren, insbesondere bei streitigen Außenprüfungen (Betriebsprüfung, Umsatzsteuer-Sonderprüfung, Zollprüfung etc.), Änderung oder Erlass von Steuerbescheiden und Haftungsbescheiden im Zusammenhang mit dem Vorwurf der Steuerhinterziehung sowie Anträgen auf Aussetzung der Vollziehung,
  • die Vertretung im gerichtlichen Steuerstreit (Finanzgericht, Bundesfinanzhof) sowie
  • die Beratung und Vertretung im Zusammenhang der strafbefreienden Selbstanzeige gemäß § 371 der Abgabenordnung.

 

Aufgrund besonderer theoretischer Kenntnisse und besonderer praktischer Erfahrungen im Strafrecht und im Steuerrecht wurde mir von der Rechtsanwaltskammer Berlin die Befugnis verliehen, die Bezeichnung Fachanwalt für Strafrecht sowie die Bezeichnung Fachanwalt für Steuerrecht zu führen.

Aufgrund besonderer theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrungen auf dem Gebiet des Steuerstrafrechts wurde mir von der Deutschen Anwaltakademie die Befugnis verliehen, die Bezeichnung Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA) zu führen.

Ferner bin ich Absolvent des Fachberaterkurses Zölle und Verbrauchsteuern des Deutschen wissenschaftlichen Instituts der Steuerberater.

 

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Sie erreichen meine Kanzlei während der Bürozeiten von

Montag bis Donnerstag
8.30 - 13.00 Uhr und 13.30 - 17.30 Uhr
sowie
Freitag
8.30 - 14.30 Uhr

telefonisch unter
030 439 709 999
sowie unter
040 696 387 050.


Standort Berlin

Mein Berliner Standort befindet sich in der Meinekestraße 4, 10719 Berlin:



Parkmöglichkeiten bestehen in der Meinekestraße sowie im öffentlichen Parkhaus, dessen Einfahrt sich in der Meinekestraße 22 befindet. Der Ausgang des Parkhauses liegt direkt auf der gegenüberliegenden Straßenseite des Kanzleieingangs. Die U-Bahnhöfe Kurfürstendamm und Uhlandstraße befinden sich etwa 250 Meter von der Kanzlei entfernt.

 

Standort Hamburg

Mein Hamburger Standort befindet sich im Friesenweg 38, 22764 Hamburg:

 

Die Kanzlei befindet sich in Haus 25 des Gewerbekomplexes "Alte Marzipanfabrik". Ein Parkplatz steht neben dem Eingang des Hauses zur Verfügung (der Eingang des Hauses 25 befindet sich an der what3words-Position ///genau.rose.wechsel).

 

Torsten Hildebrandt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA)
Berater für Zölle und Verbrauchsteuern

 

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Aktuelles aus Rechtsprechung und Gesetzgebung

Zur steuerlichen Beurteilung einer Überlassung von Spielern - BFH, Urteil vom 30.8.2017, II R 46/15

Wer schenkt, tut Gutes. So meint man zumindest. Dass es auch anders aussehen kann, verdeutlicht ein Blick auf die Schenkungsteuer. Denn derjenige, der eine unentgeltliche Zuwendung erhält, muss diese unter Umständen versteuern....

Die steuerliche Behandlung einer gemeinnützigen GmbH - BVerwG, Urteil vom 16. November 2017 - BVerwG 9 C 14.16

Für den ein oder anderen mag es merkwürdig klingen, aber auch eine GmbH kann gemeinnützig sein. Als juristische Person des Privatrechts ist ihr unternehmerischer Zweck in der Regel auf die Erzielung von Gewinnen gerichtet. Aus...

Zur steuerlichen Bedeutung von Gewinnen aus Glücksspielen - BFH Urteil vom 30.8.2017 - XI R 37/14

Pokerspieler dürfen aufatmen: Preisgelder oder Spielgewinne, die ein professioneller Spieler durch die erfolgreiche Teilnahme an Turnieren erzielt unterliegen nicht der Umsatzsteuer. So entschied nun der Bundesfinanzhof.

Im...

Fristwahrende Abgabe der Steuererklärung beim unzuständigen Finanzamt - FG Köln, Urteil vom 23.05.2017 - 1 K 1637/14

Eine Steuererklärung muss fristwahrend beim Finanzamt eingehen. Das klingt simpel, ist aber in der Praxis nicht immer ohne Probleme zu realisieren. § 169 AO ist dabei die entscheidende Norm. Aus Absatz I geht hervor, dass eine...

Zur Höhe des Verspätungszuschlags bei verspäteter Abgabe der Steuererklärung - FG Kiel, Urteil vom 28. Juni 2016 - 2 K 146/16

Die rechtzeitige Abgabe der Steuerklärung ist ein leidiges Thema. Die Erklärung als solche ist den meisten schon unangenehm und dann besteht auch noch ein gewisser Zeitdruck. Die Grundregel des § 149 Absatz II Satz 1 AO besagt,...

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